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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wurde der Ausbildungsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt?

    Ja, der Ausbildungsvertrag kann vom Arbeitgeber gekündigt werden. Allerdings gelten hierbei besondere Regelungen und Fristen, die im Berufsbildungsgesetz festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund für die Kündigung haben und diese schriftlich begründen. Der Auszubildende hat in der Regel die Möglichkeit, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen.

  • Kann der Arbeitgeber den unterschriebenen Ausbildungsvertrag kündigen?

    Ja, der Arbeitgeber kann den unterschriebenen Ausbildungsvertrag unter bestimmten Umständen kündigen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Auszubildende seine Pflichten nicht erfüllt oder schwerwiegend gegen die Regeln des Betriebs verstößt. Die Kündigung muss jedoch gerechtfertigt sein und bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen.

  • Verbietet der Arbeitgeber Nebentätigkeiten aufgrund einer zu geringen Ausbildungsvergütung?

    Nein, der Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten nicht aufgrund einer zu geringen Ausbildungsvergütung verbieten. Solange die Nebentätigkeit die Ausbildung nicht beeinträchtigt und keine Konflikte mit dem Arbeitsvertrag oder der Arbeitszeit entstehen, hat der Arbeitnehmer das Recht, eine Nebentätigkeit auszuüben. Es ist jedoch ratsam, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

  • Kann ein Ausbildungsvertrag vor Beginn vom Arbeitgeber gekündigt werden?

    Kann ein Ausbildungsvertrag vor Beginn vom Arbeitgeber gekündigt werden? In der Regel kann ein Ausbildungsvertrag vor Beginn vom Arbeitgeber gekündigt werden, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören beispielsweise eine angemessene Begründung für die Kündigung sowie die Einhaltung einer angemessenen Frist. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält und die Kündigung rechtlich korrekt durchführt. In jedem Fall sollten Betroffene im Falle einer Kündigung vor Beginn des Ausbildungsvertrags rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Möglichkeiten zu klären.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Ausbildungsnachweis Pflegefachfrau/Pflegefachmann (Henke, Friedhelm)
    Ausbildungsnachweis Pflegefachfrau/Pflegefachmann (Henke, Friedhelm)

    Ausbildungsnachweis Pflegefachfrau/Pflegefachmann , Das Nachweisheft bietet eine umfassende Dokumentationsvorlage für die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Es ist bundesweit gültig und belegt die im § 5 des PflBG festgesetzten Kompetenzbereiche und Module. Nachgewiesen wird insbesondere die im § 17 der PflAPrV geforderte Benotung für vorgesehene Leistungen. Ein Lernkompass gewährleistet eine systematische Lernortkooperation von Theorie und Praxis und macht den aktuellen Ausbildungsstand sowie die Entwicklung der sukzessive gesteigerten Selbstreflexion, des zunehmenden Selbstvertrauens und der Professionalität der Auszubildenden deutlich. Die 2. aktualisierte Auflage bezieht auch die nun vorliegenden Rahmenpläne ein. Neben der Bewertung nach Schulnotensystem können im Kompetenzkompass Feedbacksymbole verwendet, Kompetenzscheiben abgebildet und Beurteilungsbogen für einzelne Ausbildungsschwerpunkte genutzt werden. In bewährter Form bleibt das Buch damit eine auf multiplexe an aktuellen pflegewissenschaftlichen, berufspädagogischen sowie pflegedidaktischen Erkenntnissen orientierte Pflegesituationen zugeschnittene praktische Arbeitshilfe, die allen Akteuren Raum für die individuelle Anwendung und Ausgestaltung lässt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. erweiterte und überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20200930, Produktform: Kartoniert, Autoren: Henke, Friedhelm, Auflage: 20002, Auflage/Ausgabe: 2. erweiterte und überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 110, Abbildungen: 32 Abbildungen, 46 Tabellen, Themenüberschrift: MEDICAL / Nursing / General, Keyword: Krankenpflege; Pflegeausbildung; Praxisanleitung, Fachschema: Krankenpflege~Pflege / Krankenpflege, Warengruppe: HC/Medizin/Allgemeines, Lexika, Fachkategorie: Krankenpflege: Grundlagen und Fertigkeiten, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Kohlhammer W., Verlag: Kohlhammer W., Verlag: Kohlhammer, W., GmbH, Länge: 297, Breite: 207, Höhe: 10, Gewicht: 311, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Vorgänger EAN: 9783170367753, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0050, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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    BRUNNEN Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen als Block Sie wollen als ausbildender Betrieb den Maßstäben gerecht werden und den zeitlichen und sachlichen Ablauf einer Ausbildung festhalten? Dann greifen Sie am besten zum BRUNNEN Berichtsheftsblock. Er liefert Ihrem Auszubildenden Vordrucken über Ausbildungsnachweise für seine täglichen Eintragungen. Ausgestattet mit 1x 28 weißen Blättern (kein Durchschlag) im DIN A4-Format reicht der praktische BRUNNEN Berichtsheftblock für ein ganzes Ausbildungsjahr. Mit Sorgfalt geführt kann der Auszubildende einen stets sauberen und einwandfreien Bericht über seine Ausbildung liefern. Mit einer Aufteilung in Ausbildungstage (Montag bis Sonntag) und Stunden und jeweils einer Woche auf einer Seite haben Sie den perfekten Überblick. Bestellen Sie das BRUNNEN Formularbuch - Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen gleich hier im Online-Shop und haben Sie als Ausbildender alle wichtigen Angaben immer schnell griffbereit und fest im Blick!

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    RNK Ausbildungsnachweis täglich 5082 Tätigkeitsbericht BK

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  • "Was sind typische Ausbildungsinhalte in der dualen Berufsausbildung?"

    Typische Ausbildungsinhalte in der dualen Berufsausbildung sind theoretische und praktische Kenntnisse in einem bestimmten Berufsfeld, wie z.B. Elektrotechnik oder Büromanagement. Die Auszubildenden lernen sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb und erwerben so umfassende Fähigkeiten und Kompetenzen. Zu den Inhalten gehören unter anderem Fachwissen, Arbeits- und Sozialverhalten sowie rechtliche Grundlagen.

  • Hat der Ausbildungsbetrieb eine falsche Angabe im Ausbildungsvertrag gemacht?

    Wenn der Ausbildungsbetrieb eine falsche Angabe im Ausbildungsvertrag gemacht hat, sollte dies umgehend geklärt werden. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb zu suchen und die falsche Angabe anzusprechen. Gegebenenfalls kann der Ausbildungsvertrag angepasst oder korrigiert werden.

  • Wer zahlt die Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht mehr zahlen kann?

    Wenn der Ausbildungsbetrieb nicht mehr in der Lage ist, die Ausbildungsvergütung zu zahlen, kann unter bestimmten Umständen die Agentur für Arbeit einspringen. Diese übernimmt dann die Zahlung der Vergütung für den Auszubildenden. Es ist jedoch wichtig, dass der Auszubildende dies rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit meldet und die Voraussetzungen für eine solche Unterstützung erfüllt.

  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

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